Mitglied werden
Mitgliedsantrag zum download als PDF [hier]
Farbe bekennen. Mitglied werden.
Tun Sie was sonst tut sich nix.
Die Mitglieder sind unser Motor
Die kleinste Organisationsstufe der CDU ist der Ortsverband. Hier können die Mitglieder diskutieren und Stellung nehmen – zur Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik. Im Ortsverband redet und entscheidet jedes Mitglied direkt. Als Mitglied der CDU erhalten Sie aktuelle Informationen aus erster Hand. Die Amts- und Mandatsträger der CDU berichten regelmäßig von ihrer Arbeit und holen sich Rat von der Basis. So können Sie direkten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Die CDU – ein komplizierter Apparat?
Nein, sicherlich nicht. Die Struktur unserer Partei ist von unten nach oben aufgebaut – vom Ortsverband bis zur Bundespartei.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft:
- Einflussnahme auf politische Entscheidungen, Informationen aus erster Hand, Einsatz für gemeinsame politische Ziele oder gemeinsame Kandidaten, Gestaltung der Freizeit mit Gleichgesinnten,
Klar: Ohne Geld geht es nicht!
Die CDU ist eine Mitgliederpartei. 600.000 Menschen zählen bereits zu uns. Natürlich kostet eine Partei Geld. Aber die Mitglieder erklären sich solidarisch und beteiligen sich angemessen an den entstehenden Kosten. Anderenfalls würde die Zusammenarbeit auch nicht funktionieren.
Ihr Beitrag ist unser Fundament
Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Die Mitglieder der CDU haben das Recht auf Information und Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess. Das verursacht Kosten. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Mitglied werden in der CDU
Sie sind überzeugt und wollen mitmachen? Großartig! Füllen Sie einen Mitgliedsantrag aus, und schicken Sie diesen an uns, oder an den Vorsitzenden Ihres zukünftigen Ortsverbandes dann sind Sie bald einer von uns. Herzlich willkommen!
Beitragsregelung
entsprechend dem Beschluss der Bundesfinanzkommission vom 10. Mai 1999:
4.1. Jedes Mitglied der Partei hat regelmäßig Beiträge zu entrichten.
4.2. Die Höhe der Beiträge ergibt sich im einzelnen durch Selbsteinschätzung des Mitglieds.
4.3. Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:
Richtwerte zur Selbsteinschätzung
| monatliches Bruttoeinkommen in € | monatlicher Beitrag in € |
| bis 1.000,00 | 5,00 |
| bis 1.500,00 | 5,00 bis 10,00 |
| bis 2.000,00 | 10,00 bis 15,00 |
| bis 2.500,00 | 15,00 bis 20,00 |
| bis 3.500,00 | 20,00 bis 35,00 |
| bis 5.000,00 | 35,00 bis 50,00 |
| über 5.000,00 | 50,00 und mehr |
Für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Bundeswehrsoldaten, die ihren Wehr- dienst ableisten, Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Mitglieder mit geringem Einkommen kann der Kreisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen sowie Mitgliedsbeiträge stunden und erlassen (§ 7 Abs. 3 FBO).
